Martin Köster
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Die Kanzlei
Familienrecht
In Fragen des Familienrechts bin ich von dem Ehevertrag über die Ehe oder auch nicht-eheliche Lebensgemeinschaft bis hin zur Scheidung und Scheidungsvereinbarung Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Auch bei Fragen zum Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und führe für Sie gerne Unterhaltsberechnungen durch.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich helfe Ihnen gerne bei der Gestaltung und Abwicklung Ihres Mietvertrages und kläre Sie über die Nebenkosten und den Mietspiegel auf. Sollte eine Modernisierung der Wohnung nötig sein, informiere ich Sie gerne über Ihre Pflichten zu Schönheitsreparaturen bzw. der Renovierung am Ende der Anmietung.
Außerdem übernehme ich auch gerne die Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen.
Bei WEG-Angelegenheiten biete ich Ihnen eine gründliche rechtliche Beratung in Fragen zur Durchsetzung von Ansprüchen im Recht des Wohnungseigentums. Ich unterstütze Sie gerne gerichtlich und außergerichtlich bei Streitigkeiten über bauliche Veränderungen, Sanierungsmaßnamen, Verwalterbestellung oder Hausgeldabrechnungen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
In diesem Bereich bin ich Ihnen gerne bei der Vorbereitung und Prüfung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen behilflich. Ich bietee Ihnen eine kompetente Beratung bei Fragen zum Nachbarrechten, Grenzbebauung oder –bepflanzung, Ruhestörung oder Überbau an.
Auch beim Rücktritt von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen oder bei Fragen zur Mietminderung und zum Schadenersatz bin ich Ihnen gerne behilflich.
Agrarrecht
Ich helfe Ihnen gerne bei der Gründung einer Gesellschaft oder Kooperation und beim Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes. In einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie, was vor und bei Vertragsverhandlungen zu klären ist, was im Kaufvertrag stehen muss und welche Garantien vom Verkäufer gegeben werden müssen. Ich bespeiche mit Ihnen, was zu tun ist, wenn eine Inanspruchnahme Ihrer landwirtschaftlichen Flächen durch Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen droht. Außerdem bin ich Ihnen auch zu Fragen wie Übergabe und Verpachtung Ihres Betriebes oder Cross-Compliance-Sanktionen gerne behilflich.
Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.